Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Informationen zum Unternehmen

Vorbemerkungen

Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen bilden als Ergänzung des geltenden Rechts die Grundlage der Liefer- und Leistungsverträge der Firma Activa Sport GmbH. Abweichende Bestimmungen des Bestellers sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Firma Activa Sport GmbH ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.

 

1. Vertragsabschluss

Der Liefer- und Leistungsvertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Firma Activa Sport GmbH zustande.

Angebote im Webshop/Onlineshop/e-shop stellen grundsätzlich kein Angebot im Rechtssinn dar. Erst die Bestellung des Kunden stellt das eigentliche Angebot dar. Nach Abschluss des Bestellvorgangs im Webshop/Onlineshop/e-shop erhält der Käufer entweder eine Auftragsbestätigung (Bei Zahlung auf Rechnung) oder eine Rechnung (bei Vorauszahlung), auf der alle bestellten Artikel mit ihrem gültigen Preis sowie alle anfallenden Versandkosten, Kleinmengenzuschläge und Steuern ersichtlich sind. Vertragsinhalt sind demzufolge diese Artikel und diese ausgewiesenen Kosten und Preise.

1.1. Rücktritt vom Vertrag
Rücktritte vom Vertrag werden wie Warenrückgaben/Retouren behandelt. Ansonsten gelten die rechtlichen Bestimmungen des OR.

 

2. Preise

2.1. Die Angebote der Firma Activa Sport GmbH gelten für die Dauer der in der Offerte genannten Frist, maximal jedoch drei Monate ab Angebotsdatum.

2.2. Eine verbindliche Preisfestlegung erfolgt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Firma Activa Sport GmbH und unter dem Vorbehalt, dass die in der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise der Firma Activa Sport GmbH verstehen sich ab Werk in CHF zuzüglich der im Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.3. Verpackung, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

2.4. Die nach erfolgter bestätigter Bestellung auf Wunsch des Bestellers vorgenommenen Veränderungen der Auftragsdaten werden dem Besteller verrechnet.

2.5. Konstruktionszeichnungen, Werkzeuge, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Besteller veranlasst sind, werden auch dann verrechnet, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

 

3. Liefermenge, Lieferfrist

3.1. Die zugesagte Lieferfrist ist als annähernd zu betrachten. Verantwortlichkeit für Einhaltung bestimmter Liefertermine wird nicht übernommen.

3.2. Die Lieferungsmöglichkeit ist abhängig von geordneten Arbeits- und Betriebsverhältnissen. Bei Verzögerung der Lieferung kann Annullierung nach angemessener Nachfrist, nicht aber Entschädigung verlangt werden.

3.3. Material- und Abrechnungsmängel, Streiks, Aussperrungen, auch in dritten Betrieben, und höhere Gewalt entbinden von der Lieferungsverpflichtung.

 

4. Gewährleistung

4.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei neu hergestellten Sportgeräten und bei gebrauchten, überarbeiteten Sportgeräten der Firma Activa Sport GmbH zwei Jahre.

4.2. Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mängelfreiheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind sofort, mindestens aber innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware der Firma Activa Sport GmbH schriftlich mitzuteilen. Werden offensichtliche Mängel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung.

4.3. Sonstige Mängel sind der Firma Activa Sport GmbH innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme anzuzeigen.

4.4. Geringfügige Fehler, die weder den Wert noch die Tauglichkeit oder die Verwendbarkeit des Sportgerätes wesentlich beeinträchtigen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

4.5. Die Firma Activa Sport GmbH ist berechtigt, Nacherfüllung nach eigenem Ermessen vorzunehmen. Dies bedeutet, dass sie entscheidet, ob eine Mängelbeseitigung oder eine Neulieferung vorgenommen wird. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist die Firma Activa Sport GmbH zu einer wiederholten Nacherfüllung berechtigt. Auch im Falle einer wiederholten Nacherfüllung entscheidet die Firma Activa Sport GmbH zwischen Neulieferung oder Mangelbeseitigung.

4.6. Der Besteller ist erst dann zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt, wenn die Nacherfüllung wiederholt fehlgeschlagen ist. Anspruch auf Schadensersatz besteht nur, soweit die Firma Activa Sport GmbH grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten hat. Der Schadensersatz ist in jedem Fall auf das negative Interesse beschränkt. Schadenersatz für Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz beruhen.

4.7. Bei Einzel-, Sonder- bzw. Anfertigungen in Verbindung mit Fremdartikeln wird grundsätzlich keine Gewährleistung übernommen, es sei denn, dass dieses schriftlich vereinbart ist.

 

5. Pflichtverletzung

5.1. Die Haftung für Pflichtverletzungen der Firma Activa Sport GmbH beschränkt sich auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverstösse.

5.2. Die Firma Activa Sport GmbH haftet grundsätzlich nicht für Pflichtverletzungen, welche aus Werkleistungen resultieren, die gemäss der vom Hersteller geprüften Zeichnungen, Druckvorlagen oder Muster, welche vom Besteller als Fertigungsunterlagen freigegeben wurden, erbracht wurden. Für die konstruktive Gestaltung und Richtigkeit der reproduzierten Vorlagen haftet die Firma Activa Sport GmbH nicht. Die Firma Activa Sport GmbH hat aber die Pflicht, den Besteller – soweit erkennbar – unverzüglich auf die Unmöglichkeit der technischen Umsetzung der Vorlagen hinzuweisen.

5.3. Insbesondere wird bei der Erbringung von Werkleistungen nach Vorgabe des Bestellers die Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter ausgeschlossen. Eine Prüfungspflicht seitens der Firma Activa Sport GmbH besteht im Hinblick auf Schutzrechte Dritter nicht.

 

6. Rückgaben

Waren werden nur in bestimmten Fällen und nach Absprache mit der Firma Activa Sport GmbH zurückgenommen. Voraussetzung ist in jedem Falle eine schriftliche Bestätigung von Activa Sport GmbH und dass der Artikel noch im Sortiment enthalten ist, in einwandfreiem und originalverpacktem Zustand ist und nicht mehr als 30 Tage seit der Lieferung vergangen sind. Für Gutschriften gilt der Warenwert abzüglich 20% für Umtriebe (Unkostenentschädigung). Durch die Firma Activa Sport GmbH ausgeführte Rücktransporte werden gemäss Aufwand in Rechnung gestellt. Beschädigte oder gebrauchte Waren sowie Rückgaben im Wert unter Fr. 100.- (Bruttowarenwert) werden nicht vergütet.

 

7. Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen der Firma Activa Sport GmbH innerhalb 30 Tagen dato Faktura netto fällig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen behält sich die Firma Activa Sport GmbH vor, Verzugszinsen zu verrechnen.

7.1. Ist der Besteller mit der Zahlung in Verzug, steht es der Firma Activa Sport GmbH frei, die weitere Erfüllung des Vertrages abzulehnen. Tritt eine erhebliche Gefährdung des Zahlungsanspruches ein, so ist die Firma Activa Sport GmbH berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheit zu fordern. Verweigert der Besteller Vorauszahlung oder Sicherheit, so kann die Firma Activa Sport GmbH vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz geltend machen.

7.2. Eingehende Zahlungen tilgen ungeachtet einer anders lautenden Bestimmung des Bestellers jeweils Kosten, dann Zinsen und zuletzt die Hauptforderung, bei mehreren Forderungen zunächst jeweils die ältere.

 

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenüber dem Besteller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen der Firma Activa Sport GmbH in deren Eigentum.

8.2. Im Falle von Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware steht der Firma Activa Sport GmbH das (Mit-) Eigentum im Wert des Zustandes der Vorbehaltsware vor Be- oder Verarbeitung an der dadurch entstehenden Sache zu. Eine Veräusserung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemässen Geschäftsverkehr des Bestellers zulässig. Veräussert der Besteller die Vorbehaltsware weiter, tritt er zum Zeitpunkt der Veräusserung die Forderung gegen den Erwerber an die Firma Activa Sport GmbH ab. Der Besteller hat den Erwerber dazu zu verpflichten, im Rahmen der aus der Weiterveräusserung resultierenden Zahlungspflicht direkt an die Firma Activa Sport GmbH Zahlung zu leisten. Ausnahmen hiervon bedürfen vorheriger schriftlicher Vereinbarung zwischen der Firma Activa Sport GmbH und dem Besteller.

8.3. Im Übrigen sind Verfügungen über Vorbehaltsware unzulässig, insbesondere Sicherungsübereignung oder Verpfändung.

8.4. Erfolgt die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Bestellers und ist hiervon die Vorbehaltsware tangiert, so ist dies der Firma Activa Sport GmbH sofort schriftlich und unter Angabe aller erforderlichen Daten (Vollstreckungsorgan, Aktenzeichen), gegebenenfalls unter Beifügung von Vollstreckungsprotokollen, mitzuteilen.

8.5. Leistungen, die von der Firma Activa Sport GmbH dem Besteller zur Verfügung gestellt wurden und die nicht Bestandteil der Werkleistung als solcher sind (z.B. Entwürfe, Konstruktionszeichnungen, Werkzeuge etc.), bleiben im Eigentum der Firma Activa Sport GmbH.

 

9. Produkte-Angebot

Unterlagen, wie Katalog, Prospekte, Preislisten usw. der Firma Activa Sport GmbH verpflichtet sie nicht zur Lagerhaltung aller darin aufgeführten Produkte. Die Firma Activa Sport GmbH hat das Recht, darin aufgeführte Artikel nicht mehr zu vertreiben. Die Angaben in Abbildungen, Zeichnungen, Beschrieben und anderen Unterlagen sind für die endgültige Ausführung nur bei schriftlicher Zusicherung verbindlich. Mass-, Gewichts-, Preis- und Konstruktionsänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

 

10. Sieben (7)-Jahres-Garantie von Schäper

Die Firma Activa Sport GmbH gewährt auf alle Artikel, die mit der 7-Jahres-Garantie von Schäper ausgezeichnet sind, eine Garantie, die über den gesetzlichen Gewährleistungszeitraum von zwei Jahren hinausgeht, und zwar zu den nachfolgenden Bedingungen:

10.1. Sachlicher Geltungsbereich
Bei allen Artikeln, die mit der besonderen Garantie ausgewiesen sind, gilt diese Garantie nur für die vollverschweissten Aluminiumteile.

10.2. Persönlicher Geltungsbereich
Die Garantie gilt für alle Kunden, die direkt bei der Firma Activa Sport GmbH die Artikel erworben haben, mit Ausnahme von Wiederverkäufern.

10.3. Inhalt und Dauer der Garantie
((a) Die Garantiezeit beträgt sieben Jahre. Sie beginnt mit dem Produktionsdatum des Artikels und endet sieben Jahre später.
(b) Während den ersten beiden Jahren hat der Kunde die Wahl zwischen den gesetzlichen Gewährleistungsregeln und der Sieben(7)-Jahres-Garantie von Schäper. Nach Ablauf dieser Zeit kann der Kunde bei berechtigten Reklamationen eine Reparatur des Aluminiumteils verlangen. Wäre die Reparatur unwirtschaftlich, kann die Firma Activa Sport GmbH stattdessen eine Nachlieferung anbieten.

10.4. Garantieverlust
(a) Die Garantie erlischt, wenn sich der jeweilige Artikel nicht mehr im Originalzustand befindet, sondern Veränderungen, Ergänzungen oder ähnliches an den Artikeln oder Teilen vorgenommen wurden, insbesondere wenn sie nicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch genutzt wurden.
(b) Gleiches gilt für Schäden, Störungen, Beeinträchtigungen, die auf falsche Bedienung oder falsche Benutzung, auf Gewaltanwendung / Vandalismus oder Verschleiss zurückzuführen sind.
(c) Abweichungen von Modellen hinsichtlich Form und Farbe bspw. bei einer kundenindividuellen Sonderanfertigung stellen für sich keinen Mangel im Sinne dieser Garantie dar. Im Übrigen gilt bei Sonderanfertigungen nur diese Garantie, wenn sie ausdrücklich im Kaufvertrag zugesichert wurde.
(d) Die Garantie erlischt, wenn die Kennzeichnung des Produktionsdatums unkenntlich gemacht wurde oder daran manipuliert wurde.

 

11. Sicherheit

Mobile Tore müssen gegen Kippen gesichert werden. Die Firma Activa Sport GmbH weist ihre Kunden darauf hin, dass sie jegliche Verantwortung und Haftung für Unfälle etc. ablehnt, sollte den Hinweisen zum Kippschutz nicht Folge geleistet werden. Der Betreiber der Anlage oder die Aufsichtspersonen sind verantwortlich für den sicheren Betrieb der Geräte.

 

12. Gültigkeitsklausel (Salvatorische Klausel)

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt; das gleiche gilt im Fall einer Lücke. Änderungen und/oder Abreden von den vorliegenden AGB durch den Kunden bedürfen der Schriftform.

 

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Activa Sport GmbH.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen schweizerischem Recht.

 

14. Haftungsausschluss

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen.

Haftungsansprüche gegen den Autor wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen.

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Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien auf der Website gehören ausschliesslich der Firma Activa Sport oder speziellen Rechteinhabern, von denen Activa Sport die Erlaubnis zum Publizieren der Inhalte erhalten hat. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung der Urheberrechtsträger im Voraus einzuholen.

 

Aarberg, 21.04.2021